§1 Vertragsinhalt
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma CME-COMPUTER/Rühl-Elektronik
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen.
2. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden
nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt wurde.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung wird in jeweils gesetzlicher Höhe
berechnet. Soweit nicht anderes vereinbart, sind Zahlungen ohne jeden Abzug
mit Lieferung bzw. Erbringen der Dienstleistung sofort fällig.
§3 Annahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware oder vereinbarte Dienstleistung
abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit
des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme
hat zu erfolgen, sobald CME die Lieferung des Gegenstandes oder das Erbringen
der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von sieben
Tagen, so steht CME gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Käufer
in Annahmeverzug, so hat er die CME entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten
zu erstatten.
§4 Lieferungen und Gefahrenübergang
1. Die von CME genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung
einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung
der Vertragspflichten des Käufers voraus.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die CME die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von CME eintreten, hat CME auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
3. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers
verlassen hat.
4. CME ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§5 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises
nebst allen Nebenforderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer
darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Er hat die Vorbehaltsware
pfleglich zu behandeln.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug
ist der Käufer verpflichtet Vorbehaltsware dem Verkäufer zurückzugeben
oder ihm gegebenen- falls die Herausgabeansprüche des Abnehmers gegen Dritte
auf verlangen abzutreten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt sechs Monate.
2. Die Garantie ist eine vertragliche Sonderleistung des Herstellers. Die CME
verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die Garantie- und Gewährleistungsabwicklung
nicht einen angemessen Zeitraum überschreitet. Wird dieser Zeitraum nicht
eingehalten, kann die CME nicht dafür haftbar gemacht werden und ist nicht
verpflichtet, den Schaden abzudecken, soweit kein Verschulden seitens der CME
vorliegt.
3. Im Falle von Mängeln behält sich CME insgesamt drei Versuche zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Versuch
der Nachbesserung und im Falle der Unmöglichkeit der Ersatzlieferung steht
dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Herabsetzung
des Preises (Minderung) steht dem Kunden nur zu, wenn CME dem zustimmt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Originalverpackung der gelieferten Ware für
die Dauer der Gewährleistungszeit auf eigene Kosten aufzubewahren. Bewahrt
der Käufer die Originalverpackung nicht auf, so besteht kein Anspruch auf
Gewährleistung oder Ersatzlieferung. Mit Entfernen von Aufklebern (insbesondere
Garantieaufkleber, mit dem der Kunde den Kaufnachweis zu erbringen hat) entfällt
sofort jede Garantie.
5. Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung
des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung
unserer Gewährleistungsverpflichtungen aus diesen Bedingungen.
6. Bei Verkauf von gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn:
- der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen
Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche
Bedienung zurückzuführen ist,
- der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers
gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist,
- der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes
beruht,
- der Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag entstanden ist,
- der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile
beruht, sowie Software und weitere Verschleißteile wie Farbbänder,
Druckerpatronen, Druckköpfe, Disketten etc.
§7 Nutzungsrechte
1. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten die Nutzungsbestimmungen
des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer
in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist Herford.
Sollten eine oder mehrere der Vertragsbedingungen durch gesetzliche Regelungen
außer Kraft gesetzt werden, so gelten die entsprechenden vom Gesetzgeber
ersatzweise erlassenen Bestimmungen entsprechend. Das Vertragsverhältnis
als solches bleibt davon unbetroffen bestehen.