Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Vertragsinhalt

1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma CME-COMPUTER/Rühl-Elektronik erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
2. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.


§2 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung wird in jeweils gesetzlicher Höhe berechnet. Soweit nicht anderes vereinbart, sind Zahlungen ohne jeden Abzug mit Lieferung bzw. Erbringen der Dienstleistung sofort fällig.


§3 Annahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware oder vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald CME die Lieferung des Gegenstandes oder das Erbringen der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von sieben Tagen, so steht CME gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so hat er die CME entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten.


§4 Lieferungen und Gefahrenübergang

1. Die von CME genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CME die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von CME eintreten, hat CME auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
3. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
4. CME ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


§5 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises nebst allen Nebenforderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Er hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet Vorbehaltsware dem Verkäufer zurückzugeben oder ihm gegebenen- falls die Herausgabeansprüche des Abnehmers gegen Dritte auf verlangen abzutreten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


§6 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt sechs Monate.
2. Die Garantie ist eine vertragliche Sonderleistung des Herstellers. Die CME verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die Garantie- und Gewährleistungsabwicklung nicht einen angemessen Zeitraum überschreitet. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kann die CME nicht dafür haftbar gemacht werden und ist nicht verpflichtet, den Schaden abzudecken, soweit kein Verschulden seitens der CME vorliegt.
3. Im Falle von Mängeln behält sich CME insgesamt drei Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Versuch der Nachbesserung und im Falle der Unmöglichkeit der Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) steht dem Kunden nur zu, wenn CME dem zustimmt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Originalverpackung der gelieferten Ware für die Dauer der Gewährleistungszeit auf eigene Kosten aufzubewahren. Bewahrt der Käufer die Originalverpackung nicht auf, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Ersatzlieferung. Mit Entfernen von Aufklebern (insbesondere Garantieaufkleber, mit dem der Kunde den Kaufnachweis zu erbringen hat) entfällt sofort jede Garantie.
5. Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung unserer Gewährleistungsverpflichtungen aus diesen Bedingungen.
6. Bei Verkauf von gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn:
- der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist,
- der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist,
- der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht,
- der Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag entstanden ist,
- der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht, sowie Software und weitere Verschleißteile wie Farbbänder, Druckerpatronen, Druckköpfe, Disketten etc.


§7 Nutzungsrechte

1. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.


§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist Herford. Sollten eine oder mehrere der Vertragsbedingungen durch gesetzliche Regelungen außer Kraft gesetzt werden, so gelten die entsprechenden vom Gesetzgeber ersatzweise erlassenen Bestimmungen entsprechend. Das Vertragsverhältnis als solches bleibt davon unbetroffen bestehen.